Ihr Partner 
rund um den Brandschutz

Consulting
 

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Business, während sich erfahrene Experten um den Brandschutz kümmern.

Sie sparen somit Zeit und Kosten, ohne den Brandschutz und die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter, Kunden und Ihr Unternehmen zu vernachlässigen.

Beratung und Planung

Die meisten unangenehmen Kosten entstehen bei verspäteter Einbeziehung des Brandschutzes in Ihren Projekten.

Wir begleiten Sie von der Idee zur Detailplanung bis über die Ausführung hinaus. 

Durch eine frühzeitigen Beratung durch erfahrene Sachverständige lassen sich viel Zeit und Kosten sparen!

Wir bieten Ihnen genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte, Stellungnahmen und Gutachten zu Ihrem Vorhaben.

Externe 
Brandschutzbeauftragte

für Ihr Unternehmen

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. 

Für Objekte mit unterschiedlicher Art und Nutzung sowie verschiedenen Betrieben ist aufgrund von gemeinsamen Rettungswegen, Mischnutzungen und Schnittstellen zwischen den Betrieben die Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. 

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Brandschutzordnung 
Teil A, B und C

nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung enthält alle Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Unternehmens im Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die Erforderlichkeit und Umfang einer Brandschutzordnung hängt von den geltenden Sonderbauvorschriften oder den Forderungen der Bauaufsichtsbehörde ab.

Eine Brandschutzordung ist zwingend an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und individiuell zu Erstellen. Sie ist stets akutell zu halten und mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen.

Wir überprüfen Ihr aktuelles betriebliches Notfallmanagement und erstellen eine Brandschutzordnung individuell und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

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