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rund um den Brandschutz

CAD-Service

Wir erstellen sämtliche Pläne auf Basis Ihrer vorhandenen Grundrisspläne in digitaler Form oder auch einfachen Handskizzen.

Flucht- und Rettungspläne

nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne dienen der vereinfachten Vermittlung von Imformationen über notwendige Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze und Brandbekämpfungseinrichtungen in Ihrem Unternehmen.

Sie sind in Eingangsbereichen, Treppenräumen und Fluren großflächig und dauerhaft anzubringen.

 

 

Feuerwehrpläne

nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der Orientierung zur schnellen Brandbekämpfung und Rettung von Personen in besonderen Objekten. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie die Lagerung gefährlicher Stoffe.

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Neben der DIN 14095 kann jede Gemeindefeuerwehr zusätzliche Anforderungen an das Layout stellen.

Feuerwehr-Laufkarten

nach DIN 14675-1

Feuerwehr-Laufkarten zeigen der Feuerwehr bei Auslösung einer Brandmeldeanlage in Gebäuden den Weg vom Anlaufpunkt der Feuerwehr  zum ausgelösten Brandmelder.

Sie werden nach DIN 14675-1 und den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. 

Das Vorhandensein der Karten ist eine der Voraussetzungen zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. 

Bestuhlungspläne

nach VStättVO

Die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, sowie der Verlauf der Rettungswege in Versammlungsstätten, sind in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan darzustellen. 

Sind verschiedene Anordnungen vorgesehen, so ist für jede ein besonderer Plan vorzulegen.

Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Planung zur Veranstaltung und erstellen Ihren Bestuhlungsplan nach der geltenden Versammlungsstättenverordnung.

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